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Ab 19.5.2021 Covid-Lockerungen mit 3-G-Nachweis

Wir bitten um Verständnis, dass wir ab 19. Mai 2021 die Covid-Auflagen des Gesundheitsministeriums lt. Verordnung (3-G-Nachweis) vor jedem Training kontrollieren müssen.

Die Schultests werden anerkannt, da die Schule als „befugte Stelle“ im Sinne der Verordnung gilt.
Als Nachweis gilt ein Testpass: Wer negativ getestet ist, bekommt am Testtag einen Sticker in den Pass. Der Test gilt dann 48 Stunden lang, etwa für Besuche beim Friseur, in der Pizzeria, und natürlich auch im Sportverein. Die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr und Kinder, die eine Volksschule besuchen. (Quelle: www.sportaustria.at vom 17.5.2021)

Mehr Infos dazu unter:
www.sportaustria.at

Wir wünschen weiter viel Spaß beim Tormanntraining,

Roland Goriupp & das Team der Steirischen Tormannakademie